Grunderwerbssteuer Hauskauf
Bemessungsgrundlage ist die für das Grundstück samt seiner wesentlichen Bestandteile entrichtete Gegenleistung. Dazu gehört Grund und Boden, das darauf stehende Gebäude mit dessen wesentlichen Bestandteilen (Fußbodenbeläge, Sanitäranlagen, Wasserleitungen…). Ausgenommen ist das Hauszubehör das nicht wesentlicher Bestandteil ist, z.B. sind das: Eine Markise, die Sauna, Regale und Schränke, die Einbauküche, ein Gartenhaus ohne Fundament… also alles was problemlos entfernt werden kann.
Lassen Sie sich das Hauzubehör im Notarvertrag gesondert ausweisen oder schließen Sie darüber einen gesonderten Kaufvertrag ab um etwas Grunderwerbssteuer zu sparen.